Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Definitionen
In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen wird verstanden unter:
1.1 APC: die Agro Pest Control B.V., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung niederländischen Rechts (Handelskammernummer: 61849103), als Verwenderin der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2 Kunde: jede natürliche oder juristische Person, die einen Vertrag mit APC geschlossen hat oder schließen möchte.
1.3 Auftrag: jede Erbringung von Dienstleistungen und/oder Werkleistungen und jede Lieferung von Produkten, die angeboten wird, als Auftrag bestätigt wurde, Gegenstand eines Dauerschuldverhältnisses ist oder anderweitig zwischen APC und dem Kunde vereinbart wurde.
1.4 Schädlingsbekämpfung: alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Verhütung, Abwehr und Bekämpfung von Schädlingen einschließlich beispielsweise der Bekämpfung von Nagetieren und Fliegen.
1.5 Lieferwochen: die von APC unter Berücksichtigung des Wachstums der Stubenfliegenpopulation zu bestimmende Woche, in der die Raubfliegen zur Fliegenbekämpfung an der Bekämpfungsadresse des Kundes ausgeliefert werden.
1.6 APC-Schrank: der von APC aus hygienischen Gründen beim Kunde aufgestellte Schrank, in dem APC verschiedene Materialien aufbewahrt, die bei den Besuchen von APC beim Kunde benötigt werden.
1.7 RMM-Methode („Risiko-Minimierungs-Maßnahmen“): eine Methode zur Schädlingsbekämpfung, bei der die Vorbeugung und nicht die Bekämpfung im Vordergrund steht.
1.8 Personenbezogene Daten: alle vom Kunde stammenden Informationen, die eine natürliche Person („betroffene Person“) betreffen oder zu ihr zurückverfolgt werden können und von APC im Rahmen eines Auftrags im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung verarbeitet werden.
2. Anwendungsbereich
2.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf alle von APC erstellten oder unterbreiteten Angebote sowie auf alle zwischen APC und dem Kunde geschlossenen (zukünftigen) Verträge.
2.2 Ergänzungen zu und/oder Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur dann wirksam, wenn sie zwischen APC und dem Kunde schriftlich vereinbart wurden, und gelten auch dann stets nur für den jeweiligen Auftrag.
2.3 Die Anwendbarkeit allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kundes, auf die dieser verweist, lehnt APC ausdrücklich ab.
2.4 Für den Fall, dass eine oder mehrere Bestimmungen aus diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zu einem beliebigen Zeitpunkt vollständig oder teilweise nichtig sind oder erfolgreich angefochten werden, bleiben diese allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen vollumfänglich in Kraft.
3. Angebote und Verträg
3.1 Alle Angebote von APC sind nur 14 Kalendertage gültig. Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn APC diesen innerhalb von 8 Tagen, nachdem der Kunde das Angebot schriftlich angenommen hat, schriftlich bestätigt oder innerhalb von 8 Tagen mit der Ausführung des Auftrags begonnen hat.
3.2 APC kann an den Auftrag nicht festgehalten werden, wenn der Kunde vernünftigerweise erkennen kann, dass der Auftrag (ein Teil davon) einen Irrtum oder Schreibfehler enthält.
3.3 Besuche von APC finden nur während der üblichen Arbeitszeiten statt (Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 18:00 Uhr).
4. Preise und Zahlungen
4.1 Wenn nicht von APC ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich alle von APC genannten Beträge ohne Umsatzsteuer.
4.2 APC ist berechtigt, Preise auf das innerhalb von APC jeweils geltende Preisniveau anzuheben.
4.3 Wenn nicht auf der Rechnung anders angegeben, beträgt die Zahlungsfrist für jede (Teil-)Rechnung 8 Tage.
4.4 Immer dann, wenn eine beliebige Zahlung nicht fristgerecht eingeht, ist der Kunde von Rechts wegen in Verzug, ohne dass es einer Zahlungsaufforderung oder Mahnung bedarf; davon unberührt bleibt das Recht, im Falle einer nicht fristgerechten Zahlung die Erfüllung von Verpflichtungen auszusetzen.
4.5 Ist eine Zahlung des Kundes nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist in voller Höhe eingegangen, hat APC das Recht, auf den ausstehenden Rechnungsbetrag ab dem Fälligkeitsdatum Zinsen in Höhe von 1,5 % pro angefangenen Monat zu berechnen; davon unberührt bleiben die sonstigen Rechte von APC.
4.6 Gerichtliche und außergerichtliche Kosten, die APC entstehen, um die Erfüllung der Verpflichtungen des Kundes zu erreichen, gehen zu Lasten des Kundes, wobei diese Kosten auf 15 % der Forderung mit einem Mindestbetrag von 150,00 € festgesetzt werden; davon unberührt bleibt das Recht von APC, stattdessen den Ersatz des höheren tatsächlich entstandenen Schadens zu fordern.
5. Lieferung und Ausführung von Werkleistungen
5.1 Angegebene Lieferwochen und/oder -zeiten stellen unter keinen Umständen Ausschlussfristen, sondern lediglich Schätzungen von APC dar, aus denen der Kunde keine Rechte ableiten kann.
5.2 Die gegenüber dem Kunde bestehende Lieferverpflichtung ist erfüllt, wenn die Produkte dem Kunde einmal angeboten worden sind. In jedem Fall gilt die vom Kunde oder von der den Kunde vertretenden Person unterzeichnete Empfangsbestätigung als hinreichender Beweis für die Lieferung.
5.3 Eine Anpassung der Lieferwochen für die Fliegenbekämpfung ist nur dann möglich, wenn:
a. der Kunde seinen Änderungswunsch mindestens drei Wochen vor der nächsten Lieferwoche bei APC einreicht und
b. APC schriftlich zugestimmt hat.
6. Verpflichtungen des Kundes
6.1 Der Kunde ist verpflichtet:
a. die Produkte zu dem Zeitpunkt abzunehmen, zu dem sie ihm zur Verfügung gestellt werden;
b. Sicherzustellen, dass APC mit der Erbringung der vereinbarten Werkleistungen am vereinbarten Datum, zur vereinbarten Uhrzeit und am vereinbarten Ort beginnen kann;
c. jederzeit die Anweisungen von APC zu befolgen;
d. (grob) fahrlässige Handlungen zu unterlassen, die sich nachteilig auf die Schädlingsbekämpfung auswirken können;
e. sicherzustellen, dass der verschlossene Teil des APC-Schranks verschlossen bleibt;
f. sicherzustellen, dass die Arbeitskleidung von APC rechtzeitig vor jedem geplanten Besuch gewaschen wird;
g. APC bei einem Besuch geeignete (Arbeits-)Materialien zur Verfügung zu stellen;
h. APC vor einem Besuch über relevante Umstände einschließlich etwaiger Risiken für APC zu informieren;
i. mit APC zu kooperieren, um sicherzustellen, dass APC einschlägige Rechtsvorschriften und die Grundsätze der RMM-Methode einhalten kann;
j. einschlägige Rechtsvorschriften einschließlich der Grundsätze der RMM-Methode einzuhalten.
6.2 Kosten und Schäden, die dadurch entstehen, dass der Kunde seine Verpflichtungen nicht in vollem Umfang erfüllt, sind unter keinen Umständen von einem im Auftrag genannten Preis gedeckt und werden dem Kunde gesondert in Rechnung gestellt.
7. Höhere Gewalt
7.1 Im Falle höherer Gewalt, darin inbegriffen beispielsweise Streik, Brand, Epidemien, Pandemien, Verderben von Produkten während des Transports, Wasserschäden, behördliche Maßnahmen, Schäden bei der Verschiffung oder beim Transport, Ausfuhrverbot, Krieg, Mobilisierung, Ein- oder Ausfuhrhindernisse und alle anderen Situationen, die APC nicht zuzurechnen sind und die APC vorübergehend oder dauerhaft an der Erfüllung des Vertrags hindern, ist APC berechtigt, die Ausführung des Auftrags um die Dauer des Hindernisses zu verlängern oder den Vertrag aufzulösen, ohne gegenüber dem Kunde wegen dieser Verzögerung oder Auflösung schadenersatzpflichtig zu sein. Eine solche Verzögerung oder Auflösung entbindet den Kunde nicht von der Verpflichtung, das zu bezahlen, was zum Zeitpunkt des Eintritts der höheren Gewalt geliefert und/oder ausgeführt worden ist.
7.2 Nur dann, wenn die höhere Gewalt länger als einen Monat andauert, ist der Kunde berechtigt, den Teil des Vertrags aufzulösen, der sich auf das bezieht, das APC noch nicht geliefert oder ausgeführt hat.
8. Eigentumsübergang und Zurückbehaltungsrecht
8.1 Bis der Kunde alle (Zahlungs-)Verpflichtungen erfüllt hat:
a. verbleiben die von APC gelieferten Produkte im Eigentum von APC. Dennoch trägt der Kunde ab dem Zeitpunkt der Lieferung die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der gelieferten Produkte, unabhängig von der Ursache des Verlustes oder der Beschädigung, sowie die Gefahr etwaiger Schäden, die durch diese Produkte verursacht werden;
b. ist der Kunde nicht berechtigt, das Gelieferte als Sicherungsgegenstand an Dritte zu verpfänden oder Dritten das Eigentum daran zu übertragen;
c. darf der Kunde das Gelieferte nicht Dritten zum Gebrauch überlassen, es sei denn, diese Überlassung erfolgt im Rahmen der Ausübung seines Geschäftsbetriebs.
8.2 Wenn der Kunde eine beliebige (Zahlungs-)Verpflichtung, die ihm gegenüber APC obliegt, nicht erfüllt, ist APC berechtigt, das Gelieferte zurückzufordern, ohne dass es einer Mahnung oder gerichtlichen Beteiligung bedarf. Der Kunde erteilt APC im Voraus die bedingungslose und unwiderrufliche Erlaubnis, alle Orte zu betreten, an denen sich die Eigentümer von APC befinden, ebenso wie alle sonstigen Orte, deren Betreten notwendig ist, um diese Produkte zurücknehmen zu können.
8.3 Der Kunde muss stets alles tun, was vernünftigerweise von ihm erwartet werden kann, um die Eigentumsrechte von APC zu sichern.
8.4 Der Kunde ist verpflichtet, APC unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte gepfändet werden oder wenn Dritte Rechte an den im Eigentum von APC stehenden Produkten geltend machen.
9. Leihgabe
9.1 Wenn APC Produkte an den Kunde verleiht, ist der Kunde verpflichtet:
a. das verliehene Produkt einzig und allein für den ihm von APC mitgeteilten Zweck und unter Einhaltung der Anweisungen von APC zu nutzen;
b. das verliehene Produkt mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln und zu pflegen;
c. APC unverzüglich über jeden Verlust, jede Beschädigung und/oder jeden Ausfall oder jede Fehlfunktion des verliehenen Produkts zu informieren;
d. das verliehene Produkt an dem von APC vorgegebenen Ort aufzubewahren;
e. bei Beendigung des Leihvertrags das verliehene Produkt unverzüglich an APC zurückzuschicken.
9.2 Dem Kunde ist es verboten, das Produkt leihweise einer anderen Person zu überlassen, zu vermieten oder anderweitig zur Verfügung zu stellen.
9.3 APC garantiert nicht, dass der Kunde während des Leihzeitraums jederzeit über ein funktionierendes Produkt verfügt. APC ist nicht verpflichtet, ein Ersatzprodukt zu liefern. APC haftet nicht für Schäden, die durch einen Defekt des ausgeliehenen Produkts oder die Nichtverfügbarkeit eines Ersatzprodukts entstehen.
9.4 Das verliehene Produkt erhebt (möglicherweise) Daten über den Kunde, die in der Datenbank von APC oder von mit APC verbundenen Unternehmen erhoben und verarbeitet werden. APC und die mit APC verbundenen Unternehmen sind berechtigt, die durch das verliehene Produkt erhobenen Daten zu erheben, zu verarbeiten, zu analysieren und zu verwenden.
10. Rücktritt und Auflösung
10.1 In den folgenden Fällen ist der Kunde stets in Verzug:
a. bei Nichterfüllung, nicht rechtzeitiger Erfüllung oder nicht ordnungsgemäßer Erfüllung, obwohl APC den Kunde gemahnt und ihm dabei eine angemessene Nachfrist gesetzt hat;
b. im Falle einer Insolvenz oder eines gerichtlichen Zahlungsaufschubs auf Seiten des Kundes;
c. wenn der Kunde aufgrund einer anderen Situation die freie Verfügungsgewalt über sein Vermögen verliert oder im Falle einer Stilllegung oder Liquidation des Geschäftsbetriebs des Kundes;
d. wenn die Erfüllung dauerhaft unmöglich ist.
10.2 Befindet sich der Kunde in Verzug, ist APC ohne weitere Mahnung und ohne gerichtliche Beteiligung berechtigt, nach eigener Wahl:
a. den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen oder für aufgelöst zu erklären, ohne dass APC schadenersatzpflichtig oder aber zu Garantieleistungen oder anderweitig verpflichtet ist; oder
b. die Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber dem Kunde auszusetzen und gleichzeitig vom Kunde Erfüllung zu verlangen.
In beiden Fällen bleiben alle anderen Möglichkeiten, die APC nach geltendem Recht zustehen, unberührt, darin ausdrücklich inbegriffen der Anspruch des Kunden auf Ersatz aller entstandenen Schäden (einschließlich beispielsweise des entgangenen Gewinns), Erstattung der Kosten und Zahlung von Zinsen, wobei der Posten „entgangener Gewinn“ auf mindestens 25 % des vereinbarten Preises festgesetzt wird.
11. Rügen
11.1 Der Kunde ist verpflichtet, bei jeder (Teil-)Lieferung zu prüfen, ob das Gelieferte dem Auftrag entspricht.
11.2 Rügen wegen sichtbarer Mängel am Gelieferten hat der Kunde APC innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Rügen wegen verborgener Mängel am Gelieferten hat der Kunde APC innerhalb von 8 Tagen nach Entdeckung, jedenfalls aber innerhalb von 8 Tagen, nachdem der verborgene Mangel vernünftigerweise hätte entdeckt werden müssen, schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige muss eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten, so dass APC in der Lage ist, adäquat zu reagiere
11.3 Der Kunde muss APC die Möglichkeit verschaffen, eine Rüge zu prüfen (prüfen zu lassen). Stellt sich heraus, dass eine Rüge unbegründet ist, gehen die APC durch die Rüge entstandenen Kosten, wie beispielsweise die Kosten für die Prüfung, zu Lasten des Kunden.
11.4 Rügen in Bezug auf Rechnungen sind APC innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich anzuzeigen.
11.5 Werden Rügen nicht rechtzeitig und ordnungsgemäß schriftlich angezeigt, wird unterstellt, dass der Kunde mit den gelieferten Produkten, den erbrachten Leistungen oder der Rechnung einverstanden ist.
11.6 Geringfügige Abweichungen und Unterschiede des gelieferten Produkts, die sich im Rahmen dessen bewegen, was handelsüblich ist, bilden keinen zulässigen Rügegegenstand.
11.7 Eine Rüge entbindet den Kunde unter keinen Umständen von seinen APC gegenüber bestehenden Zahlungsverpflichtungen.
11.8 Vom Kunde beanstandete Produkte hat der Kunde unbenutzt, unvermischt und unverarbeitet an einem geeigneten Ort aufzubewahren.
11.9 Der Kunde ist nicht berechtigt, Produkte, die er beanstandet, ohne die schriftliche Zustimmung von APC zurückzuschicken.
12. Garantie und Garantiestreitigkeiten
12.1 Die Garantie für gelieferte Produkte entspricht in vollem Umfang den vom Hersteller dieser Produkte gewährten Garantien und ist auf diese beschränkt.
12.2 Bruchschäden führen zum Erlöschen der Garantie für das betreffende Produkt.
12.3 Die Garantie ist nur gültig, wenn der gesamte Rechnungsbetrag fristgerecht bezahlt wurde.
12.4 Nach Ablauf der Garantiezeit werden dem Kunde alle Kosten für Reparatur oder Ersatz in Rechnung gestellt.
12.5 APC garantiert weder den Erfolg der Schädlingsbekämpfung noch ein Fernbleiben von Schädlingen.
13. Haftung
13.1 Sollte APC haftbar sein, ist diese Haftung auf das in dieser Bestimmung geregelte Maß beschränkt.
13.2 Verursacht ein mangelhaftes Produkt oder ein zurechenbares Versäumnis seitens APC einen Personen- oder Sachschaden, für den APC haftet, ist diese Haftung auf maximal den Rechnungsbetrag des betreffenden Produkts oder im Falle der Erbringung von Dienstleistungen auf den jährlichen Rechnungsbetrag der betreffenden Dienstleistung beschränkt.
13.3 Die Haftung von APC ist stets auf den durch ihren Versicherer im konkreten Fall ausgezahlten Betrag beschränkt.
13.4 APC haftet ausschließlich für unmittelbare Schäden. APC haftet unter keinen Umständen für (weitere) Schäden, mittelbare Schäden und Folgeschäden, darin inbegriffen, ohne darauf beschränkt zu sein, betriebliche Schäden, entgangener Gewinn, Schäden aufgrund von Unfällen mit Personenschaden und Schäden aufgrund von Ansprüchen Dritter gegen den Kunde.
13.5 APC haftet unter keinen Umständen für schädliche Auswirkungen der von ihr gelieferten Produkte, wenn sich herausstellt, dass der Kunde:
a. die Gebrauchsanweisungen missachtet hat;
b. seine Verpflichtungen aus dem Auftrag und diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht erfüllt hat;
c. dem Produkt andere Produkte hinzugefügt hat, die die vorgesehene Funktion des Produkts des Kunden verändern oder aufheben;
d. das Produkt nicht in der vorgeschriebenen Weise aufbewahrt hat;
e. das Produkt für andere als die vorgesehenen Zwecke verwendet hat;
f. das Produkt nicht ordnungsgemäß gepflegt hat;
g. das Produkt nach Ablauf des Verfallsdatums verwendet hat;
h. APC gegenüber unrichtige und/oder unvollständige Angaben gemacht und APC auf die Richtigkeit und/oder Vollständigkeit dieser Angaben vertraut hat;
i. das Produkt verwendet hat, obwohl der Kunde wusste, dass das Produkt mangelhaft war;
j. APC untaugliche Materialien oder Teile bereitgestellt oder vorgegeben hat;
k. den verschlossenen Teil des APC-Schranks geöffnet hat.
13.6 Der Kunde erkennt an und akzeptiert, dass die normale Abnutzung eines Produkts mit seiner Nutzung einhergeht. APC kann daher niemals für Schäden haftbar gemacht werden, die durch normale Abnutzung eines (ausgeliehenen) Produkts entstehen.
13.7 APC kann bei der Ausführung des Auftrags giftige, chemische oder andere schädliche Stoffe verwenden, in Übereinstimmung mit den einschlägigen Rechtsvorschriften und den Grundsätzen der RMM-Methode. Der Kunde muss sicherstellen, dass Kinder, Haustiere und/oder Vieh nicht mit diesen Produkten in Berührung kommen können. Dabei muss der Kunde die von APC gelieferten Kisten und Eimer dauerhaft wegschließen. APC kann unter keinen Umständen für daraus resultierende Schäden haftbar gemacht werden.
13.8 APC haftet unter keinen Umständen für (i) schädliche Auswirkungen von Umständen, die dem Einflussbereich von APC entzogen sind, (ii) erneuten Schädlingsbefall und (iii) Schäden am Viehbestand des Kunden.
13.9 Sollte APC gerichtlich für Schäden haftbar gemacht werden, beschränken sich die Verpflichtungen nach Wahl von APC auf den Ersatz der betreffenden Produkte und/oder die Durchführung von Reparaturarbeiten oder die Erstattung des Nettorechnungsbetrags, ohne dass APC zu weiteren Schadensersatzleistungen verpflichtet ist.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
14.1 Auf alle Angebote, Aufträge und daraus resultierenden Verpflichtungen zwischen APC und dem Kunden findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.
14.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen APC und dem Kunden ist Oost-Brabant in den Niederlanden.
15. Schutz personenbezogener Daten
15.1 Soweit APC im Rahmen eines Auftrags personenbezogene Daten verarbeitet, erfolgt diese Verarbeitung im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung der EU beziehungsweise auf ordnungsgemäße und umsichtige Weise.
15.2 APC wird technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um personenbezogene Daten vor Verlust oder jeder anderen Form der unrechtmäßigen Verarbeitung oder Verwendung zu schützen.
15.3 Der Kunde ist berechtigt, Auskunft zu den verarbeiteten Daten zu verlangen. Diese Auskunft wird zügig erteilt. APC wird dem Kunden im Falle eines Verstoßes (Datenlecks) oder bei Vorliegen anderer Umstände, die personenbezogene Daten des Kunden betreffen, informieren.
Version: 16.07.2024